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Was macht ein gutes WebDesign aus?

Oftmals werden von Kunden gute Designer mit der Erstellung Ihrer Homepage beauftragt. Im Nachhinein erhalten dann Internetagenturen den Auftrag für ein Redesign der Site. In diesen Fällen kommt der Auftraggeber zu spät zu der Erkenntnis, dass gute Designer nicht zwangsläufig gute Webdesigner sein müssen. Wobei es durchaus zu wirklich guten Ergebnissen kommen kann, wenn ein guter aber 'web-fremder' Designer am Entwicklungsprozess beteiligt ist, solange er die (nachstehend stichpunktartig angerissenen) Besonderheiten des Webdesigns berücksichtigt.

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Natürlich richtet sich das Design zunächst einmal nach dem jeweiligen Zweck der Homepage und damit der Zielgruppe. Handelt es sich um einen E-Shop, eine flippige Eventagentur oder eine seriöse Anwalts- oder Arzt-Seite (wobei bei letzteren die rechtlichen Einschränkungen hinsichtlich Werbung zu beachten ist und der Internetauftritt daher eher informativ aufgebaut sein sollte)? Selbstverständlich unterscheiden sich die jeweiligen Designs schon allein aufgrund dieser Differenzierung völlig voneinander.

Darüber hinaus ist gutes Webdesign aber auch und vor Allem eine Frage des UI-Designs. UI (User-Interface) bezeichnet eine möglichst intuitive Benutzerführung bei dem sich im Laufe der Zeit bestimmte Standards herausgebildet haben. Folgende Beispiele dieser Standards finden Sie auf nahezu allen professionellen Websites.

Das Logo steht in der Regel in der obersten Zeile links und ist als Link mit der Startseite des Internetauftritts verlinkt.

Das Menu. In der überwiegenden Mehrheit der Fälle findet sich das Menu oben am rechten Rand - also rechts vom Logo. (vertikale Menus auf einer eigenen linken Seitenspalte sind auf modernen Seiten immer seltener zu finden und sind meist der Notwendigkeit geschuldet, eine großen Anzahl an Hauptmenupunkten anzeigen zu müssen. Wenn es wirklich keine Alternative hierzu gibt, wie z.B. die Mainmenupunkte zu reduzieren und notfalls neben den Submenupunkten eine weitere Unterkategorie einzusetzen, muß dies u.U. hingenommen werden)



Beim responsive Design wird das Menu in der Smartphone-Version durch ein Icon (drei horizontal übereinanderliegende Striche), dem sogenannten Hamburger-Icon gekennzeichnet. Beim Anklicken wird dann ein vertikales Menu eingeblendet. Das Menu sollte möglichst nicht mehr als 2 Ebenen beinhalten - also die Hauptmenupunkte und die jeweiligen Submenupunkte. Das Submenu sollte nur angezeigt werden wenn man den darüber liegenden Hauptmenupunkt anklickt oder mit der Maus darüberfährt.

Ebenfalls für eine Positionierung in der obersten Reihe sind z.B. Suchfunktion und Link zur Änderung der Spracheinstellung prädestiniert.

Die Punkte Impressum, Allgemeine Geschäftsbedingungen und manchmal auch ein Kontakt-Link bilden das sog. MetaMenu in der untersten Zeile. Für die ständige Sichtbarkeit ist diese Zeile oftmals feststehend (scrollt also nicht mit), sodass nicht erst bis an das Ende der Seite gescrollt werden muss um sie zu erreichen.

Dies ist nur ein kleiner Ausschnitt aus der Liste der Standards, die unbedingt eingehalten werden sollten. Wichtige Elemente, die ein User erst auf der gesamten Seite suchen muss verärgern ihn und ein verärgerter User verlässt schnell die Seite um Informationen oder Angebote woanders zu suchen -meist auf der Website einer Ihrer Konkurrenten.

Was bei der Webseiten auch unbedingt beachten werden sollte, sind rechtliche Vorschriften. Nach dem neuen DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) muss jeder Webseiten-Betreiber dem User angeben, wenn er Cookies auf seiner Site verwendet und dem User die Möglichkeit geben, auf den Einsatz dieser Cookies zu verzichten.

Insbesondere wenn Sie persönliche Daten des Users abfragen, müssen Sie Auskunft geben, was mit diesen Daten geschieht und selbstverständlich muss auch hier die Möglichkeit eingeräumt werden, die Speicherung und/oder die Nutzung dieser Daten zu unterlassen.
Unterlassen Sie die Veröffentlichung dieser Informationen müssen Sie mit Abmahnungen und hohen Bussgeldern rechnen. Zahllose Anwälte haben sich mittlerweile auf solche Fälle spezialisiert und machen einen beachtlichen Umsatz mit solchen Abmahnungen.

Weitere und ausführlichere Infos zur DSGVO finden Sie z.B. hier.